BD24/952/Headline
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind integrierender Vertragsbestand sämtlicher zwischen Teetime Booking International S.L. (im folgenden TBI genannt) und Kunden abgeschlossenen Verträge. TBI erbringt seine Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB, sodass gegenteilige Erklärungen des Vertragspartners, allenfalls unter Hinweis auf andere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder widersprechende Vertragsklauseln, als nicht abgegeben gelten und dementsprechend selbst dann nicht Vertragsinhalt werden, wenn TBI gegenteiligen Erklärungen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Vertrag zwischen TBI und dem Kunden kommt durch schriftliche Anbotsstellung des Kunden unter ausschließlicher Verwendung dieser AGB und durch schriftliche Annahme des Anbotes durch TBI zu Stande. TBI kann Anbote ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  2. Der auf Seiten des Kunden Unterfertigende erklärt, zur Stellung des Anbotes bzw. zum Abschluss dieses Vertrages berechtigt zu sein und im Fall einer kollektiven Zeichnungsberechtigung von dem oder den anderen Organen zum Abschluss dieses Vertrages ausdrücklich ermächtigt zu sein, sodass der Vertrag aufgrund der erteilten Ermächtigung zustande kommt.
  3. Der Unterfertigende erklärt ausdrücklich, dass der Kunde über die erforderliche Bonität zur fristgerechten Erfüllung des Vertrages verfügt und dass entsprechende finanzielle Vorsorgen getroffen wurden, um den vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fristgerecht nachkommen zu können.
  4. Die vertraglich vereinbarten Preise ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung von TBI, wobei Manipulationskosten, Transportkosten etc. nicht enthalten sind, sondern gesondert verrechnet werden.
  5. Verträge, die auf Seiten des Kunden nicht im Kalenderjahr des Vertragsabschlusses vollständig erfüllt sind, werden am Verbraucherpreisindex 1996 (VPI 1996) oder des an seiner Stelle tretenden Indexes indexiert, wobei die Indexzahl des Monates des Vertragsabschlusses als Basiswert heranzuziehen ist. Die Preise erhöhen oder verringern sich in jenem Verhältnis, in dem der Verbraucherpreisindex im Verhältnis zur Basis steigt oder fällt.
  6. Fälligkeit: Sämtliche Leistungen sind bei abgeschlossener Buchung bzw. Lieferung fällig.
  7. Bei sämtlichen Produkten und Dienstleistungen sind 100% der Vertragssumme umgehend nach Vertragsabschluss und der Rest bei Lieferung in Rechnung gestellt. TBI beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der ersten Teilzahlung, sodass die vollständige Leistung der ersten Teilzahlung aufschiebende Bedingung für die Leistungserbringung durch TBI ist.
  8. Produkten im Bereich Hosting werden periodisch zu Beginn jedes Kalenderquartals unabhängig vom Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung gestellt.
  9. TBI ist bei Verträgen, die in Teilleistungen zu erbringen sind, berechtigt, nach eigenem Ermessen Teilfakturen zu legen.
  10. Sämtliche Zahlungen sind binnen sieben Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
  11. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verzug Verzugszinsen im Ausmaß von 10 % über dem Basiszinssatz am Tag der Fälligkeit zu bezahlen. TBI ist berechtigt, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen und im Fall des Zahlungsverzuges für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von € 15.00 zu verrechnen, wobei die Geltendmachung höherer Inkassospesen ausdrücklich als vereinbart gilt.
  12. TBI ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Zurückbehaltungsrecht bis zum Zeitpunkt der Erbringung der Gegenleistung Gebrauch zu machen.
  13. TBI verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen.
  14. Die Erfüllung dieses Vertrages auf Seiten TBI erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieses Vertrages, sodass sonstige Erklärungen, von wem auch immer, nicht Vertragsgegenstand werden.
  15. TBI hat allfällige Mängel durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu beheben. Der Kunde kann erst dann Wandlung oder Preisminderung verlangen, wenn TBI die Verbesserung entweder unbegründet schriftlich ablehnt oder der dritte Verbesserungsversuch fehlgeschlagen ist. Allfällige Mängel sind vom Kunden umgehend schriftlich zu rügen. Die Vertragsparteien vereinbaren einvernehmlich, dass Mängel nur innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe bei sonstigem Ausschluss unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde stützt, geltend zu machen sind. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch erloschen, sodass auch keine dementsprechenden Einreden erhoben werden können.
  16. Der Kunde hat TBI bei sonstigem Anspruchsverlust umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn der Kunde mit Gewährleistungsansprüchen von Dritten konfrontiert wird, die mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehen.
  17. TBI haftet für allfällige Schäden oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Erfüllung nur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Nettoentgeltes.
  18. Der Kunde verpflichtet sich, TBI allfällige Änderungen seiner Zustelladresse umgehend schriftlich bekannt zu geben. Erklärungen von TBI gelten dem Kunden auch dann als zugegangen, wenn TBI Erklärungen an die zuletzt bekannte Adresse übermittelt und der Kunde die Bekanntgabe der Änderung seiner Adresse unterlassen hat. An TBI gerichtete Erklärungen sind an die zuletzt bekannt gegebene Firmenadresse zu richten.
  19. Sämtliche Urheberrechte im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen verbleiben bei TBI, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich schriftlich das Gegenteil vereinbart wird. Dementsprechend ist der Kunde grundsätzlich nicht berechtigt, die von TBI zur Verfügung gestellten Daten zu anderen als den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Zwecken oder in einem anderen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Umfang zu verwenden oder zu verwerten. Sofern der Kunde gegen diese Bestimmungen verstößt, hat er TBI ein angemessenes Benützungsentgelt, das sich an in diesem Vertrag vereinbarten Entgelt orientiert, zu bezahlen. Weiters hat der Kunde TBI eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Pönale in Höhe des doppelten Vertragswertes zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt TBI ausdrücklich vorbehalten.
  20. Bei der vertraglich vereinbarten Weiterverarbeitung von Daten durch den Kunden ist TBI als Urheber ausdrücklich zu nennen.
  21. TBI ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, der anstelle von TBI in diesen Vertrag eintritt.
  22. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige gegen TBI zustehende Ansprüche mit Ansprüchen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, aufzurechnen.
  23. Die Vertragsparteien halten einvernehmlich fest, dass die wechselseitig übernommenen Verpflichtungen in diesem Vertrag vollständig dargestellt sind, sodass mit Abschluss dieses Vertrages allfällige anders lautenden Erklärungen, Zusagen oder sonstige Äußerungen hiermit ihre Gültigkeit verlieren und nicht anwendbar sind.
  24. TBI übermittelt dem Kunden die Daten in standardisierten Datenformaten. Der Kunde hat dementsprechend sicher zu stellen, dass er über die erforderlichen (insbesondere technischen) Ressourcen verfügt. Der Kunde kann aus diesbezüglich Obliegenheitsverletzungen keine Ansprüche gegen TBI ableiten.
  25. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das TBI seine Leistungen nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen erbringt. Im Fall der Änderung der Rechtslage hat der Kunde keinen Anspruch auf Entgeltminderung, sofern einzelne (Teil-) Leistungen aufgrund einer Änderung der Rechtslage nicht mehr erbracht werden können. Sollte durch eine Änderung der Rechtslage ein erhöhter Aufwand entstehen, verpflichtet sich der Kunde, TBI diesen Mehraufwand angemessen zu ersetzen.
  26. TBI ist berechtigt, die mit diesem Vertrag und dessen Füllung im Zusammenhang stehende und TBI zur Kenntnis gelangenden Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. TBI kann sich bei der Bearbeitung auch an anderen Unternehmen aus dem Konzernverbund bedienen und dementsprechend Daten weiterleiten.
  27. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich spanischem materiellem Recht. Allfällige Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen sind nicht anwendbar. Die Vertragsparteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Palma de Mallorca, Spanien für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen. TBI ist berechtigt, Ansprüche auch am Allgemeinen Gerichtstand des Kunden oder an einem anderen Gerichtsstand geltend zu machen.
  28. Änderung und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen ebenso wie rechtserhebliche Erklärungen aufgrund dieses Vertrages der Schriftform. Vom Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich abgegangen werden. Rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind dem Vertragspartner an die zuletzt bekannte Adresse zuzustellen. Damit gilt die Zustellung auch dann als bewirkt, wenn der andere Vertragspartner ohne Hinterlassung der aktuellen Anschrift verzogen ist. Die mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Fristen sind gewahrt, wenn die erforderliche Erklärung am letzten Tag der Frist nachweislich zur Post oder einem anderen Beförderungsunternehmen gegeben wurde.
  29. Dieser Vertrag gibt die zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarung vollständig wieder. Die Vertragsparteien bestätigen durch Unterfertigung dieses Vertrages, keine darüber hinausgehenden Vereinbarungen getroffen zu haben. Allfällige vor Abschluss dieses Vertrages getroffene Vereinbarungen, Zusagen oder sonstige Äußerungen im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand verlieren hiermit ihre Wirkung.
  30. Den Vertragsparteien sind die wechselseitig zu erbringenden Leistungen und deren Wert in vollem Umfang bekannt. Die Vertragsparteien verzichten, diesen Vertrag - aus welchen Rechtsgründen auch immer - anzufechten oder entsprechende gerichtliche oder außergerichtliche Einwendungen zu erheben.
  31. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der restliche Vertrag aufrecht. Ungültige oder nichtige Bestimmungen sind so zu interpretieren, dass der wirtschaftliche und juristische Zweck möglichst erreicht wird. Subsidiär verpflichten sich die Vertragsparteien, ungültige Bestimmungen durch jene gültigen Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten juristischen und wirtschaftlichen Zweck erreichen oder diesem am nächsten kommen.
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